Neuregelungen zum Mietrecht treten
zum 1. Januar 2019 in Kraft

Der Bundestag hat am 29. November 2018 das Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Damit werden die Neuregelungen voraussichtlich - wie vorgesehen - zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Im Gesetzgebungsverfahren sind einzelne Bestimmungen nochmals zu Lasten der Vermieter verschärft worden. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Die Einschränkungen für die Umlage von Modernisierungskosten gelten im gesamten Bundesgebiet. Der Gesetzesentwurf hatte die Geltung noch auf diejenigen Gebiete beschränkt, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen gefährdet ist.
  • Liegt die bisherige Miete bei unter 7,00 € je Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie wegen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von sechs Jahren nur um maximal 2,00 €/m² erhöht werden. Ansonsten bleibt es bei der Beschränkung auf 3,00 €/m².

Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie in dem Beitrag "Verschärfung der Mietpreisbremse und Absenkung der Modernisierungsumlage".

Wir werden im kommenden Jahr eine Fortbildungsveranstaltung anbieten, die sich mit den praktischen Auswirkungen der Neuregelungen beschäftigt.

Fundstelle: Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz mit den Beschlüssen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Drucksache 19/6153 des Deutschen Bundestags.

zurück zur Themenübersicht