Neue Pflichten für Hausverwalter werden konkretisiert

Hausverwalter müssen sich zukünftig gegen von ihnen verursachte Vermögensschäden versichern. Außerdem werden sie zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies hatte der Gesetzgeber bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Jetzt sind durch eine Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung folgende Einzelheiten geregelt worden:

Pflichtversicherung

Jeder Hausverwalter muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 500.000,00 € für jeden Versicherungsfall und 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres unterhalten.

Bei Beantragung der nunmehr erforderlichen Gewerbeerlaubnis ist eine vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Versicherungsbestätigung vorzulegen. Wer den Beruf bereits ausübt, hat bis zum 1. März 2019 Zeit, um den Antrag zu stellen.

Fortbildung

Zukünftig werden Hausverwalter verpflichtet sein, sich selbst und ihre Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden. Mindestens sind 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.

Erstmals ab Januar 2021 haben die Hausverwalter gegenüber den zuständigen Ordnungsämtern einen Nachweis über die von ihnen und ihren Mitarbeitern besuchten Weiterbildungsmaßnahmen vorzulegen, wenn die Behörde dies verlangt.

Die Verletzung der Nachweispflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Weiterbildungsmaßnahmen können von jedermann angeboten werden, der hierfür qualifiziert ist und gewisse organisatorische Vorgaben einhält.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter Gewerbeerlaubnis für Hausverwalter eingeführt. Außerdem bieten wir am 24. September 2018 eine Informationsveranstaltung u.a. zu diesem Thema an.

Fundstelle: Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (Drucksache 93/18 des Bundesrats); Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 15. Mai 2018

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