Berliner Senat will Mieterhöhungen untersagen

Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2019 Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz, auch als "Mietendeckel" bezeichnet, beschlossen. Kern der beabsichtigten Regelungen ist es, jegliche Mieterhöhungen für die nächsten fünf Jahre zu verhindern.

Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen:

  • Die Begrenzung der Mieten erfolgt durch ein Landesgesetz, welches Anfang 2020 in Kraft treten soll.
  • Um kurzfristige Mieterhöhungen zu verhindern, sollen die Regelungen jedoch rückwirkend bereits ab dem 18. Juni 2019 greifen.
  • Das Gesetz soll auf fünf Jahre befristet werden.
  • Das Berliner Mietengesetz soll für alle freifinanzierten ca. 1,5 Mio. Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten. Öffentlich geförderte mietpreisgebundene Wohnungen sowie Neubauten sollen ausgenommen werden.
  • Für alle bestehenden Mietverhältnisse soll künftig ein Mietenstopp gelten. Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel, aber auch aufgrund einer bereits vereinbarten Staffel- oder Indexmiete sollen ausgeschlossen werden.
  • Darüber hinaus werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die darüber hinausgehende Mieten auf Antrag des Mieters abgesenkt werden können.
  • Bei Neuvermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden, sofern diese die jeweils festgelegte Mietobergrenze nicht übersteigt.
  • Modernisierungsumlagen, durch die die Bruttowarmmiete um mehr als 0,50 € je m² monatlich steigt, werden genehmigungspflichtig.
  • Ausnahmsweise können Mieterhöhungen auf Antrag genehmigt werden, wenn ein wirtschaftlicher Härtefall auf Seiten des Vermieters nachgewiesen wird.
  • Verstöße gegen das Berliner Mietengesetz sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,00 € geahndet werden.

Die genaue Ausgestaltung der vorgenannten Regelungen erfolgt im Rahmen eines Gesetzesentwurfes, der im Oktober 2019 vorgelegt werden soll.

In der Fachwelt werden die Pläne des Berliner Senats überwiegend für verfassungswidrig gehalten, da den Ländern für das Mietrecht keine eigene Gesetzgebungskompetenz zusteht. Außerdem würde mit den beabsichtigten Regelungen unverhältnismäßig in die Eigentümerrechte eingegriffen. Fast einhellig abgelehnt wird die Rückwirkung des noch nicht beschlossenen Gesetzes.

Wir werden Sie auf dieser Seite über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Fundstelle: Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 18. Juni 2019, im Internet abrufbar unter: www.berlin.de

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